Hybride Lehrveranstaltungen zeichnen sich aus durch die gleichzeitige Teilnahme von Studierenden, die sich physisch vor Ort in Räumlichkeiten der FAU befinden, und die virtuelle Teilnahme von Studierenden von „Zuhause“ – beispielsweise via Videokonferenz.
Im Rahmen von hybriden Lehrveranstaltungen gilt es deshalb, besondere rechtliche Aspekte rund um die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz zu beachten.
Zur Beantwortung dieser rechtlichen Fragen haben wir gemeinsam mit dem Referat L1 – Rechtsangelegenheiten und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium sowie dem Datenschutzbeauftragten der FAU eine FAQ-Liste [FAQs] „Rechtliche Fragen im Rahmen der hybriden Lehre an der FAU“ erstellt.
Im Gegensatz zu reinen Online-Veranstaltungen gelten für die vor Ort Anwesenden bei der Übertragung in Bild und/oder Ton abweichende Regelungen in Bezug auf die Informationspflicht zur Übertragung sowie auf die Einwilligung bzw. den Widerspruch zur Aufzeichnung der Sitzungen.
Die konkreten Antworten finden Sie in den FAQs: