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FAU aktuell

E-Learning in Praxis und Theorie der juristischen Ausbildung

Bericht über die Veranstaltung zum 10-jährigen Bestehen der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ am 09.04.2018

Stefanie Gerl und Claudia Schmidt vom Institut für Lern-Innovation (ILI) der FAU sowie Dr. Martin Zwickel begrüßten die Teilnehmer/-innen der Veranstaltung zum 10-jährigen Jubiläum der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“. Nach einem Einführungsvortrag zu Möglichkeiten und Grenzen des E-Learnings in der Praxis der Juristenausbildung konnten sich die Teilnehmer/-innen im Rahmen von Praxis-Workshops über die vielseitigen Möglichkeiten von E-Learning informieren und selbst ausprobieren.

Bereits im theoretischen Vorspann wurde den Teilnehmer/-innen einen Einblick in die E-Learning Praxis am Fachbereich gegeben. Neben dem Einsatz des Live Voting Tools aus StudOn und der Präsentation von Videos war der Vortrag äußerst aktivierend gestaltet. In dem Rahmen wurde das vom QuiS II unterstützte Projekt „Sammlung Examensrelevanter Entscheidungen“ (SEE) vorgestellt. Dieses E-Learning Angebot richtet sich an fortgeschrittene Studierende. Sie können sich die zusammengefassten Inhalte aktueller und bedeutsamer Entscheidungen in Form von interaktiven Videos online anschauen. Die Videos werden von Studierenden für Studierende im Rahmen eines Proseminars erstellt. Bei dieser Gelegenheit wurde ein neuer Imagefilm erstmalig gezeigt und das Projekt für FAU-Externe geöffnet.

E-Learning in der Praxis der juristischen Ausbildung

Im Anschluss konnten die Teilnehmer/-innen in den Praxis-Workshops Anreize zu den Themen Lehrvideos, E-Prüfungen, „go digital“ und Etherpad erhalten und sich untereinander austauschen.

Beim Workshop zum einfachen Erstellen von Lehrvideos vermittelte der E-Learning Koordinator des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Michael Keuchen, welche entscheidende Rolle die Konzeptionsphase spielt und welche technische Ausstattung für die konkrete Umsetzung von Lehrvideos notwendig ist. Herr Keuchen gab an Hand von Videobeispielen einige Tipps, um insbesondere interaktive Lehrvideos sinnvoll und gewinnbringend einsetzen zu können. Zudem konnte die am Juridicum zur Verfügung stehende moderne Technik, wie Greenscreen und Teleprompter präsentiert werden.

Im Workshop von Stefanie Gerl wurde die angedachte Umstellung des Landesjustizprüfungsamtes auf E-Klausuren im Staatsexamen besprochen und welche Möglichkeiten sowie Aufgabentypen StudOn durch vorlesungsbegleitende Self-Assessments und rechtssichere Prüfungen bereits jetzt an der FAU bietet.

Eine didaktische Einbettung des E-Learnings erfolgte im Workshop „Go Digital – Ansatzpunkte für meine Lehre“ bei Claudia Schmidt. Hier wurden die vielfältigen Möglichkeiten auf StudOn vorgestellt und Schritte für individuelle E-Learning Konzepte für die diversen Lehrveranstaltungen aufgezeigt.

Dr. Martin Zwickel stellte den Teilnehmer/innen das Arbeiten mit dem Etherpad in StudOn vor. Hierbei kann eine Gruppe von ca. 15 Studierenden zeitgleich an einer juristischen Falllösung arbeiten. Dies kommt am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU besonders in den Tutoriengruppen im Rahmen der Lösung der vhb-Kurse zur Gutachten und Klausurtechnik zum Einsatz. Jeder Teilnehmer am Etherpad kann auch die Beiträge der anderen Teilnehmer ändern. Hierdurch sollen die Studierenden die Möglichkeit bekommen, sich gegenseitig Peer-Feedback zu geben und zugleich kollaborativ Lösungen zu erarbeiten.

Nach den Workshops ergab sich für die Teilnehmer/innen bei einer kleinen Kaffeepause die Gelegenheit, sich über die neu gewonnen Erkenntnisse aus den Workshops auszutauschen und für sich selbst eigene Erkenntnisse aus dem E-Learning zu ziehen. Eine Vielzahl der E-Learning Angebote der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ wurde an Computern vorgestellt, sodass jeder die Möglichkeit bekam, diese einmal selbst auszuprobieren.

E-Learning in der Theorie der juristischen Ausbildung

Studiendekan Prof. Dr. Steffen Klumpp leitete mit seiner Begrüßung den zweiten Teil der Veranstaltung ein, in dem es um das E-Learning in der Theorie der juristischen Ausbildung gehen sollte. Nach einigen lobenden und anerkennenden Worten, welche an das Team der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“, insbesondere aber an dessen Leiter Herrn Dr. Martin Zwickel gerichtet waren, übernahm Dekan Prof. Dr. Hans Kudlich das Wort und berichtete in lebendiger Art und Weise von seiner Erinnerung an die Anfänge der Serviceeinheit und deren Entwicklung bis hin zum heutigen Zeitpunkt.

Als Gast war Prof. Dr. Christoph Schärtl von der SRH Hochschule Heidelberg anwesend, der mit einem neidischen Blick nach Erlangen auf das Fehlen einer Einrichtung wie die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ an seiner Heimathochschule aufmerksam machte. Nichtsdestotrotz ist auch er im Bereich des E-Learnings sehr aktiv. Diesbezüglich konnte er ausführlich über die Chancen und Risiken, die ein solches virtuelles Lernen birgt, berichten. Er selbst setzt vor allem auf das System des „Blended Learning“, also des integrierten Lernens, bei dem die klassische Präsenzveranstaltung von virtuellen Vor- und Nachbereitungseinheiten umrahmt wird. Ob dieses Konzept, gerade aus Studierendensicht, so erfolgreich sein kann, wurde von einigen Kollegen des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU in einer anschließenden Diskussion angezweifelt, denn mit einer hypothetischen Vorbereitungsquote von 50 % unter den Studierenden wäre es wohl bereits äußerst erfolgreich, obwohl die anderen 50 % von diesem System der Lehre nicht abgeholt werden. Bezüglich aller Fragen und Anregungen dieser Art stand Herr Schärtl Rede und Antwort und konnte den einen oder anderen vielleicht davon überzeugen, eine E-Learning Komponente in die eigene Lehre aufzunehmen.

Philipp Gürsching (studentische Hilfskraft bei der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“) legte die Vor- und Nachteile von E-Learning im Anschluss aus Studierendensicht dar. Könnte die körperliche Anstrengung von Studierenden während des Schreibens einer Klausur wohl durch die digitale Anfertigung letzterer verringert werden? Ein ernstzunehmender Grund für das E- Learning sei wohl, dass Studierende auch von zu Hause aus, sei es krankheits- oder zeitaufwandsbedingt, Vorlesungen verfolgen und so zu ihrem Lernerfolg beitragen können. Überwiegend positiv werden zudem die bisherigen E-Learning Angebote am Fachbereich Rechtswissenschaft aufgenommen. Zudem wurden die aus Studentensicht nicht ganz unwichtigen Überlegungen des Landesjustizprüfungsamts zur Umstellung auf E-Klausuren im Staatsexamen kurz vorgestellt.

In Zeiten des digitalen Umbruchs, von welchem auch die Universitäten (zum Glück) nicht verschont werden, muss die Digitalisierung derart in die Lehre eingebunden werden, dass sie sowohl Dozenten als auch Studierende bereichert und unterstützt. Mit möglichen Nachteilen wird man wohl auch zu kämpfen haben, doch solange die Vorteile überwiegen, stellt das E-Learning durchaus eine Chance und einen Erfolg für die zeitgerechte, moderne Art der Lehre dar.

Hierüber wurde anschließend bei einem Empfang in lockererem Rahmen weiterdiskutiert, sodass jeder seine Einwände, Bedenken, aber auch seine lobenden Worte loswerden konnte.

Michael Keuchen
E-Learning Koordinator FB RW


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